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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen |
AGB-Somitsch.pdf | ||
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Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch. |
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b) |
Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. |
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c) |
Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. |
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d) | Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. | ||
2 Angebote, Nebenabreden | |||
a) | Die Angebote des Ingenieurbüros Dr. Walter Somitsch sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars. | ||
b) | Enthält eine Auftragsbestätigung des Ingenieurbüros Dr. Walter Somitsch Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. | ||
c) | Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. | ||
3 Auftragserteilung | |||
a) | Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. | ||
b) | Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. | ||
c) | Das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. | ||
d) | Das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen. | ||
e) | Das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros Dr. Walter Somitsch Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch den Auftrag selbst durchzuführen. | ||
4 Gewährleistung und Schadenersatz | |||
a) | Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat. | ||
b) | Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden. | ||
c) | Das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen. | ||
d) | Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Für Fälle grober Fahrlässigkeit haftet das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch nur, wenn ihm vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung. | ||
e) | Ein allfälliger Schadenersatz ist in seiner Höhe mit dem Betrag des vereinbarten Honorars beschränkt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. | ||
5 Rücktritt vom Vertrag | |||
a) | Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. | ||
b) | Bei Verzug des Ingenieurbüros Dr. Walter Somitsch mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. | ||
c) | Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch zum Vertragsrücktritt berechtigt. | ||
d) | Ist das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch erbrachten Leistungen zu honorieren. | ||
6 Honorar, Leistungsumfang | |||
a) | Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt. | ||
b) | In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen. | ||
c) | Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig. | ||
d) | Das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. | ||
e) | Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die dem Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die dem Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. | ||
7 Erfüllungsort | |||
a) | Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Ingenieurbüros Dr. Walter Somitsch | ||
8 Geheimhaltung | |||
a) | Das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten und von ihm als vertraulich oder geheim bezeichneten Informationen verpflichtet. | ||
b) | Das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch ist auch zur Geheimhaltung seiner Beratungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat und dies schrftlich kundtut. Nach Durchführung des Auftrages ist das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. | ||
9 Schutz der Pläne | |||
a) | Das Ingenieurbüro Dr.Walter Somitsch behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere technische Unterlagen, Gutachten, Pläne, Prospekte, Gutachten) vor. | ||
b) | Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ingenieurbüros Dr. Walter Somitsch zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden. | ||
c) | Das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen und die Geschäftsbezeichnung des Ingenieurbüros Dr. Walter Somitsch anzugeben. | ||
d) | Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat das Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des Ingenieurbüros Dr. Walter Somitsch genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber. | ||
10 Rechtswahl, Gerichtsstand | |||
a) | Für Verträge zwischen Auftraggeber und Ingenieurbüro Dr. Walter Somitsch kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. | ||
b) | Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Ingenieurbüros Dr. Walter Somitsch vereinbart. | ||
© Dr. Walter Somitsch |